Qualität im Reformhaus

Produkte im Reformhaus erfüllen nicht nur besondere, sondern auch besonders hohe Ansprüche.

Grundlegend hierfür ist eine umfangreiche Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung durch das neuform Qualitätsinstitut. Hier untersuchen interne und externe Experten anhand der hauseigenen Qualitätsrichtlinien neue Produkte auf ihre ganzheitliche Qualität und vergeben aufgrund dessen zwei verschiedene Siegel: neuform Qualität und vegan neuform Qualität.

Das neuform Qualitätsinstitut behält bei der Prüfung immer die übergeordneten Werte Nachhaltigkeit, Ganzheitlichkeit, Lebensfreude, Mut und Verantwortung im Fokus.

Folgende Richtlinien sind für die Herstellung aller Reformhausprodukte verpflichtend:

Ökologische Qualität

  • Rohstoffe aus ökologischem Anbau werden bevorzugt.
  • Definierte Artikelgruppen dürfen nur in ökologischer Qualität angeboten werden.

Keine Stoffe vom toten Tier

  • Alle Produkte sind ovo-lakto-vegetarischer oder veganer Natur.
  • Dies betrifft auch alle Zutaten, Zusätze, Hilfsstoffe und andere Additive.
  • Fleisch, Wurst und Fisch sind nicht zertifizierbar.

Vegane Neuform Qualität

  • Für das vegane neuform Qualitätszeichen gilt, dass alle Zutaten, Zusätze, Hilfsstoffe und Additive frei von Tierprodukten sind. 
  • Der Hersteller versichert, dass er für diese Produkte keine Tierversuche in Auftrag gegeben hat.
  • Alle anderen Kriterien der neuform Qualität gelten ebenso für vegane Produkte.

Vollwertigkeit und Naturbelassenheit

Die Produkte sollten so natürlich und vollwertig, wie möglich sein.

  • Reich an natürlichen Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen, sekundären Pflanzenstoffen und Ballaststoffen
  • Unbedenklich, bekömmlich, verträglich, geschmackvoll, variantenreich, vollwertig und so natürlich wie möglich
  • Wertschonend hergestellt
  • Kein Einsatz isolierter Zucker, Auszugsmehlen oder jodiertem Salz

Für Selbstmedikationsmittel:

  • Hohe Bioverfügbarkeit der eingesetzten Stoffe zur Supplementierung
  • Wirksamkeitsnachweis muss vorliegen
  • Erhalt der wertgebenden Inhaltsstoffe

Keine gentechnisch veränderten Substanzen

  • Zutaten dürfen weder aus noch durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hergestellt werden.
  • Es gelten die gesetzlichen Höchstmengen.

Keine gehärteten Fette, keine Nanopartikel...

  • Gehärtete Fette, Paraffine und Polyethylenglykole (PEG) sind nicht erlaubt.
  • Ohne Geschmacksverstärker
  • Ohne künstliche Aromen
  • Nanopartikel werden ausgeschlossen.

Sicherheit

Die Sicherheit der Produkte wird garantiert durch:

  • Interne und externe Qualitätskontrollen
  • Ausschluss von Behandlungen mit radioaktiven, ultravioletten oder ionisierenden Strahlen
  • Weit unter den gesetzlichen Normen angesetzte Rückstandsgrenzen
  • Transparente und vollständige Angaben jeder einzelnen Zutat
  • Weit unter der gesetzlichen Norm angesetzte Anzahl der zugelassenen Zusatz- und Hilfsstoffe

Die Zertifizierung schädigender Genussmittel wird ausgeschlossen, zum Beispiel:

  • Tabak und Tabakerzeugnissen
  • Alkoholische Genussmittel
  • Aufputschmittel oder -getränke
  • Appetitzügler

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